Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Bei jeder Untersuchung und jeder Behandlung entstehen natürlich Kosten, die wir jedoch nicht willkürlich festlegen. Wie jeder andere Tierarzt auch, sind wir an die vom Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden. Diese beinhaltet einen Leistungskatalog mit Hunderten von Einzelleistungen und den abzurechnenden Höchst- aber auch Mindestpreisen (ein- bis dreifacher Satz) in Form des Nettobetrages (also zuzüglich 19% Mehrwertsteuer). Die Gebührenhöhe darf stufenlos innerhalb diese Bereichs festgelegt werden.

Variationen in der Berechnung vermeintlich gleicher Leistungen können durch Unterschiede in der Schwierigkeit und dem Umfang der Behandlung, im zeitlichen Aufwand und den erheblichen Preisunterschieden der anzuwendenden Medikamente und Verbrauchsmaterialien entstehen. Auch das Gewicht des Tieres spielt hierbei keine unerhebliche Rolle. Die Medikamentenpreise richten sich nach der Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV).

Bedenken Sie bei der Beurteilung einer Tierarztrechnung auch, dass es viele mögliche Wege, sowohl in der Diagnostik, als auch in der Therapie Ihres kranken Hausgenossen gibt. Selbstverständlich werden und können Sie die bestmögliche Behandlung erwarten. Um ständig dafür optimal geschult und ausgerüstet zu sein, bedarf es der fortlaufenden personellen Fortbildung und der Erneuerung und Erweiterung der technischen Ausstattung, die allesamt einen hohen Kostenfaktor ausmachen.

 

Ab 22.11.2022 gibt es nun nach 23 Jahren eine umfassende Änderung der tierärztlichen Gebührenordnung von 1999. Eine Änderung die längst nötig war, um die Kostendeckung zu gewährleisten und dem berechtigten Qualitätsanspruch der Tierhalter/innen gerecht zu werden.

Um den Wettbewerb unter den Tierärzten zu vermeiden, schreibt die neue GOT für alle Tierärzte vor, dass eine Unterschreitung des einfachen Gebührensatzes nicht zulässig ist (§5). Auch unsere Praxis ist also verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen, jedoch werden wir unter normalen Umständen lediglich den 1,0-fachen Satz berechnen 
Wir beraten Sie selbstverständlich auch gern schon vor der Konsultation über die voraussichtlich zu erwartenden Behandlungskosten. Bitte fragen nach, damit wir die Berechnung für Sie möglichst transparent darlegen können. Bedenken Sie aber, dass bei einem Lebewesen kein Kostenvoranschlag wie für eine Handwerksrechnung möglich ist.

In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit nach erfolgter Behandlung in bar oder mit EC-Karte (mit PIN) zu bezahlen.